BFH - Beschluß vom 28.10.1998
X B 110/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 510

NZB; Begründung

BFH, Beschluß vom 28.10.1998 - Aktenzeichen X B 110/98

DRsp Nr. 1999/838

NZB; Begründung

1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer NZB. 2. Allgemeine, weder aus sich selbst heraus verständliche und konkret auf die Sach- und Rechtslage des anhängigen Verfahrens bezogene Ausführungen, genügen den Anforderungen an eine Begründung nicht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe: