BFH - Beschluß vom 04.12.2001
X B 71/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ; FGO -ÄndG 2 Art. 4 Art. 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 527

NZB; neues Zulassungsrecht

BFH, Beschluß vom 04.12.2001 - Aktenzeichen X B 71/01

DRsp Nr. 2002/2262

NZB; neues Zulassungsrecht

1. Auch nach neuem Zulassungsrecht (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F.) ist eine NZB nur zulässig, wenn die Zulassungsgründe substantiiert und schlüssig dargelegt werden. 2. Geht es um die Frage der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel, die als durch die Rspr. prinzipiell geklärt anzusehen ist, bedarf es besonders detaillierter Ausführungen, weshalb im Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts eine weitere höchstrichterliche Aussage erforderlich wäre.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ; FGO -ÄndG 2 Art. 4 Art. 6 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg, weil es nicht in der erforderlichen Weise begründet wurde (§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- in der für den Streitfall allein maßgeblichen, seit 1. Januar 2001 geltenden neuen Fassung --n.F.--; s. dazu: Art. 4 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757).