BFH - Beschluß vom 18.12.1998
X B 95/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 811

NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

BFH, Beschluß vom 18.12.1998 - Aktenzeichen X B 95/98

DRsp Nr. 1999/3594

NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

1. Die Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung kann im NZB-Verfahren keinen Erfolg haben, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen sind.2. Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Teils hat der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) seine allein auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützte Beschwerde nicht ausreichend begründet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), teils betreffen seine Einwände keine Verfahrensmängel.