BFH - Beschluß vom 19.11.1998
XI B 147/97
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 652

NZB; verspätetes Vorbringen

BFH, Beschluß vom 19.11.1998 - Aktenzeichen XI B 147/97

DRsp Nr. 1999/2478

NZB; verspätetes Vorbringen

Zulassungsgründe, die erst nach Ablauf der Beschwerdefrist für die NZB vorgetragen werden, dürfen nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist nur noch eine Erläuterung und Verdeutlichung der rechtzeitig vorgetragenen Zulassungsgründe erlaubt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 ;

Gründe:

1. Die Beschwerde enthält keinen schlüssigen Vortrag von Zulassungsgründen und ist deshalb unzulässig (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).