BFH, Urteil vom 10.10.2000 - Aktenzeichen IX R 60/96
DRsp Nr. 2001/885
Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang
»1. Der Begriff der erhöhten Absetzungen i.S. von § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst auch die nach § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).2. Gegen den Ausschluss der gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte in § 10e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG bestehen (zumindest) dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten die Wohnungen jeweils als Miteigentümer erwerben.«