I.
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) betrieb ein Landschafts- und Gartenbauunternehmen. Im Wesentlichen führte sie landschaftsgärtnerische Arbeiten an Autobahnen und Landstraßen aus. Die Antragstellerin behauptet, hierzu in großem Umfang Leistungen anderer Unternehmer (sogenannter Subunternehmer) in Anspruch genommen zu haben.
Im vorliegenden Verfahren geht es um den Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer Firma D und einer Firma V. Die Rechnungen des D weisen im Streitjahr (1990) Umsatzsteuer von ... DM und die des V Umsatzsteuer von ... DM gesondert aus.
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