Die Beteiligten streiten darüber, ob für den Ausbau einer Dachgeschosswohnung Objektverbrauch eingetreten ist.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist seit 1992 verwitwet. Sie hatte als Miteigentümerin zusammen mit ihrem verstorbenen Mann für das 1968 fertig gestellte und danach selbst genutzte Haus in den Veranlagungszeiträumen 1968 bis 1975 erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen. Mit dem Tode ihres Ehemannes wurde die Klägerin Alleineigentümerin des Hauses.
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