OFD Berlin - Verfügung vom 07.08.1998
S 2353

OFD Berlin - Verfügung vom 07.08.1998 (S 2353) - DRsp Nr. 2008/85786

OFD Berlin, Verfügung vom 07.08.1998 - Aktenzeichen S 2353

DRsp Nr. 2008/85786

Umzugskosten zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Löst ein AN mit beruflich veranlaßter doppelter Haushaltsführung seine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort auf (vgl. Abschn. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LStR), z. B. wegen Aufgabe der Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung am Familienwohnort, so können ab 1996 die (Rück-)Umzugskosten in die Familienwohnung grundsätzlich nur innerhalb der Zweijahresfrist des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgezogen werden.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein steuerfreier Ersatz bzw. ein Werbungskostenabzug nur zulässig, wenn der AN - i. V. mit einer neuen doppelten Haushaltsführung - an einem anderen Ort weiterbeschäftigt wird oder dort eine neue Beschäftigung aufnimmt.