OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.1998
St 414 - S 1300 - 11/98

OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.1998 (St 414 - S 1300 - 11/98) - DRsp Nr. 2008/80874

OFD Berlin, Verfügung vom 09.10.1998 - Aktenzeichen St 414 - S 1300 - 11/98

DRsp Nr. 2008/80874

DBA Lohnsteuerabzug bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern ab 1996

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können bei

- Studenten 1
- Lehrlingen, Volontären, Praktikanten 2
- Empfängern eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrages oder Stipendiums 3
- Mitarbeitern eines Programms der technischen Hilfe (Zusammenarbeit) 4
- Angestellten mit der Absicht der Erlangung technischer, beruflicher oder geschäftlicher Erfahrungen 5
- Personen, die sich (aufgrund von Regierungsvereinbarun- gen) zur Ausbildung, zur Forschung oder zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten 6

aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sein.

Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die in den einzelnen Abkommen enthaltenen Regelungen und Voraussetzungen für die Steuerbefreiung.

Abkürzungen: Kj = Kalenderjahr
Stj = Steuerjahr
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7)
DBA Abkommensvorschrift Begünstigte Personen (vgl. Vorbemerkung) Die Person darf sich nicht länger als … Tage im Inland aufhalten. Die Person darf nicht länger als … Tage beschäftigt werden. Der Steuerabzug unterbleibt während der ersten… Jahre des Aufenthalts im Inland. Die Person hält sich nur vorübergehend im Inland auf. Der Steuerabzug unterbleibt hinsichtlich aller Vergütungen, die … DM während des … nicht übersteigen.