Gewerbliche Einkünfte i. S. des § 32c Abs. 2 EStG sind Gewinne oder Gewinnanteile, die nach §
Durch das |
Liegen die Voraussetzungen für die Kürzung vor, sind insoweit keine begünstigten Einkünfte i. S. des § 32c EStG (mehr) gegeben.
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