OFD Berlin - Verfügung vom 13.07.1998
S 2256

OFD Berlin - Verfügung vom 13.07.1998 (S 2256) - DRsp Nr. 2008/84750

OFD Berlin, Verfügung vom 13.07.1998 - Aktenzeichen S 2256

DRsp Nr. 2008/84750

§ 22 EStG Besteuerung von erworbenen Kauf-/Verkaufsoptionen im Privatvermögen

In Ergänzung zum MF-Erl. v. 10.11.1994 S 2256 (ESt-Kartei § 22 EStG Nr. 5a) gilt folgendes:

Bei einer Kaufoption (Call) ist zu unterscheiden zwischen dem Kauf, der Ausübung und dem Verkauf der Option. Kauf und Ausübung des Optionsrechts führen auf Käuferseite noch nicht zu einem stpfl. Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Jedoch liegt im Fall einer (Weiter-)Veräußerung des Optionsrechts innerhalb von sechs Monaten (ohne Ausübung des Optionsrechts) ein stpfl. Spekulationsgeschäft vor. Dies gilt auch, wenn das Optionsrecht auf einen nicht lieferbaren Basiswert gerichtet ist und bei Ausübung nur ein Barausgleich gewährt wird (vgl. BFH-Urt. v. 24.7.1997,BFH/NV 1997 S. 105 ff.). Hierbei ist für die Anwendung der §§ 22 Nr. 2, 23 EStG allein entscheidend, daß es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das auf die entgeltliche Übertragung eines WG (hier „Optionsrecht”) an eine andere Person gerichtet ist.