OFD Berlin - Verfügung vom 13.07.1998
St 449 - S 2256 - 4/98

OFD Berlin - Verfügung vom 13.07.1998 (St 449 - S 2256 - 4/98) - DRsp Nr. 2008/81564

OFD Berlin, Verfügung vom 13.07.1998 - Aktenzeichen St 449 - S 2256 - 4/98

DRsp Nr. 2008/81564

§ 23 EStG Besteuerung von erworbenen Kauf-/Verkaufsoptionen im Privatvermögen

Bei einer Kaufoption (Call) ist zu unterscheiden zwischen dem Kauf, der Ausübung und dem Verkauf der Option. Kauf und Ausübung des Optionsrechts führen auf Käuferseite noch nicht zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Jedoch liegt im Fall einer (Weiter-)Veräußerung des Optionsrechts innerhalb von sechs Monaten (ohne Ausübung des Optionsrechts) ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Dies gilt auch, wenn das Optionsrecht auf einen nicht lieferbaren Basiswert gerichtet ist und bei Ausübung nur ein Barausgleich gewährt wird (vgl. BFH/NV 1997 S. 107). Hierbei ist für die Anwendung der §§ 22 Nr. 2, 23 EStG allein entscheidend, daß es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das auf die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts (hier: „Optionsrecht”) an eine andere Person gerichtet ist.