OFD Berlin - Verfügung vom 14.10.1997
S 2352

OFD Berlin - Verfügung vom 14.10.1997 (S 2352) - DRsp Nr. 2008/85594

OFD Berlin, Verfügung vom 14.10.1997 - Aktenzeichen S 2352

DRsp Nr. 2008/85594

Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Zweijahresfrist für Beamte, die zum Polizeipräsidenten Berlin - Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) und zur Arbeitsgruppe Regierungskriminalität der Staatsanwaltschaft II beim Landgericht Berlin abgeordnet sind

Die bis zum 31. 12. 1995 anzuwendenden Sonderregelungen für sog. „Aufbauhelfer”, nach der die auswärtige Tätigkeitsstätte in den neuen Bundesländern nach Ablauf der Dreimonatsfrist (Abschn. 37 Abs. 3 LStR 1996) nicht als neue regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, gilt nicht für die

  • zum Polizeipräsidenten in Berlin - Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) und

  • zum Landgericht Berlin - Arbeitsgruppe Regierungskriminalität der Staatsanwaltschaft II beim LG Berlin

abgeordneten Bediensteten, weil die genannten Dienststellen im ehemaligen Berlin-West belegen sind.

Damit bestimmt sich auch der Beginn der Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1996) nach den allgemeinen Grundsätzen, so daß diese an sich am 1. 1. 1996 bereits abgelaufen war.

Für das Jahr 1996 gilt aus Billigkeitsgründen jedoch folgendes:

  • Soweit Trennungsentschädigungen trotz Ablauf der Zweijahresfrist nicht versteuert worden sind, wird von einer Nachversteuerung abgesehen.