OFD Berlin - Verfügung vom 14.10.1998
InvZul 1260

OFD Berlin - Verfügung vom 14.10.1998 (InvZul 1260) - DRsp Nr. 2008/86145

OFD Berlin, Verfügung vom 14.10.1998 - Aktenzeichen InvZul 1260

DRsp Nr. 2008/86145

§ 2 InvZulG Zeitpunkt der Anschaffung bei Wirtschaftsgütern, für deren Einsatz eine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist

Ein WG ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist.

Der BFH hat in seinen Urt. v. 25.9.1996 (BStBl 1998 II S. 70) und 19.6.1997 (BStBl 1998 II S. 72) abweichend von Tz. 15 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991 (BStBl I S. 768, EStG -Kartei Berlin InvZulG Nr. 5 1) entschieden, daß ein WG betriebsbereit sei, wenn es zwar noch nicht in jeder Hinsicht unmittelbar einsatzbereit ist, aber nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft ausstehen, die innerhalb kurzer Zeit nachgeholt werden können. Ein WG, dessen tatsächliche Inbetriebnahme eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis oder Genehmigung voraussetzt, ist danach bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung betriebsbereit, wenn diese bei entsprechender Antragstellung von der zuständigen Behörde sofort erlangt werden kann.