Im Ausland eingesetzte Soldaten erhalten neben ihrer „normalen” Besoldung einen Auslandsverwendungszuschlag - AusIVZ - (sog. Krisenzulage). Dieser AusIVZ wird zum Ausgleich der bei besonderer Verwendung i. S. des §
Bei der steuerlichen Beurteilung des AusIVZ ist eine Unterscheidung zwischen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Wehrdienst leisten, vorzunehmen.
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