OFD Berlin - Verfügung vom 17.09.2002
St 175 - EZ 1110 - 05/02

OFD Berlin - Verfügung vom 17.09.2002 (St 175 - EZ 1110 - 05/02) - DRsp Nr. 2008/82836

OFD Berlin, Verfügung vom 17.09.2002 - Aktenzeichen St 175 - EZ 1110 - 05/02

DRsp Nr. 2008/82836

EigZulG Eigenheimzulageanträge für Grundstückskäufe mit notariellem Vertrag nach dem 31.12.1995 als Heilung der unwirksamen Grundstückkaufverträge nach dem sog. Modrow - Gesetz

In den Fällen, in denen ein Antrag auf Eigenheimzulage für Grundstückskaufverträge nach dem 31.12.1995 gestellt wurde, bei denen es sich jedoch um Verträge zur Heilung unwirksamer Grundstückskaufverträge aus dem Jahr 1990 auf Grund des sog. Modrow - Gesetzes handelt, bitte ich entsprechend der Grundzüge des Urteils des FG Berlin vom 04.06.2002 (AZ 5 K 5363/00) folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Die Eigenheimzulage ist zu versagen, da die Antragsteller bereits im Jahre 1990 wirtschaftliche Eigentümer geworden sind, das Eigenheimzulagegesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht galt. In den Fällen, in denen die Eigenheimzulage bereits bestandskräftig festgesetzt wurde, ist eine Aufhebung gem. § 11 Abs. 5 EigZulG durchzuführen.