OFD Berlin - Verfügung vom 18.06.1997
S 2288 a

OFD Berlin - Verfügung vom 18.06.1997 (S 2288 a) - DRsp Nr. 2008/84952

OFD Berlin, Verfügung vom 18.06.1997 - Aktenzeichen S 2288 a

DRsp Nr. 2008/84952

§ 33c EStG Keine Aufteilung von Kinderbetreuungskosten in - begünstigte - Betreuungsleistungen und andere - nicht begünstigte - Leistungen bei Kita- und Tagespflegestellen

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung des § 33c EStG hat die Senatsverwaltung anläßlich eines Einzelfalls darauf hingewiesen, daß von einer Aufteilung der Kostenbeteiligung für Kita- und Tagespflegestellen in - begünstigte - Betreuungsleistungen und andere - nicht begünstigte - Leistungen abzusehen ist, weil der darin enthaltene Verpflegungskostenanteil nach ihren Feststellungen als von untergeordneter Bedeutung zu betrachten ist. Die Kostenbeteiligung ist somit in voller Höhe im Rahmen des § 33c EStG zu berücksichtigen.