OFD Berlin - Verfügung vom 21.01.1998
S 2137

OFD Berlin - Verfügung vom 21.01.1998 (S 2137) - DRsp Nr. 2008/85400

OFD Berlin, Verfügung vom 21.01.1998 - Aktenzeichen S 2137

DRsp Nr. 2008/85400

§ 6 EStG Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von Versorgungsanlagen durch Erschließungsträger auf gemeindliche Versorgungsbetriebe

Nach § 123 Abs. 1 BauGB ist die Erschließung grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Zur Erschließung gehören alle Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, Grundstücke an Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen anzuschließen, um sie städtebaulich nutzbar zu machen. Hiernach gehört zur Erschließung u. a. die Herstellung von Be- und Entwässerungsanlagen.

Mit der Be- und Entwässerung von Grundstücken erfüllt die Gemeinde Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ihr obliegt die Erschließungslast als öffentlichrechtliche Verpflichtung, der sie im Rahmen der örtlichen Selbstverwaltung mit der Herstellung entsprechender Anlagen nachkommt. Für die Grundstückseigentümer resultiert daraus ein gemeindlicher Anschluß- und Benutzungszwang mit nachfolgender Beitragspflicht.