OFD Berlin - Verfügung vom 21.07.1998
St 414 - S 2303 - 3/95

OFD Berlin - Verfügung vom 21.07.1998 (St 414 - S 2303 - 3/95) - DRsp Nr. 2008/81565

OFD Berlin, Verfügung vom 21.07.1998 - Aktenzeichen St 414 - S 2303 - 3/95

DRsp Nr. 2008/81565

§ 50 a EStG Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a EStG aufgrund des sog. Kulturorchestererlasses ; EStG-Kartei Berlin §§ 50, 50 a EStG Nr. 6 und 1002

Ausländische Kulturvereinigungen sind, soweit eine Freistellung im Inland nicht schon nach den Vorschriften eines DBA zu erfolgen hat, von der inländischen ESt nach § 50 Abs. 7 EStG freizustellen, wenn ihr Auftritt im Inland wesentlich aus in- oder ausländischen Mitteln gefördert wird.

Bei ausländischen Solisten bzw. solistisch besetzten Ensembles ist keine Freistellung nach dem sog. Kulturerlaß möglich.

Aus gegebener Veranlassung bittet die OFD, zu den Problemfeldern „unmittelbare Förderung durch öffentliche Mittel” und „Abgrenzung zwischen Solisten bzw. solistisch besetzten Ensembles und Kulturvereinigungen” folgende Auffassung zu vertreten:

1. Unmittelbare Förderung durch öffentliche Mittel