OFD Berlin - Verfügung vom 23.01.1998
S 2255

OFD Berlin - Verfügung vom 23.01.1998 (S 2255) - DRsp Nr. 2008/84796

OFD Berlin, Verfügung vom 23.01.1998 - Aktenzeichen S 2255

DRsp Nr. 2008/84796

§ 22 EStG Rentennachzahlungen für mehrere Jahre; Höhe des Ertragsanteils

Rentennachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten fallen unter die Regelung des § 34 Abs. 3 EStG (vgl. R 200 Abs. 1 Satz 2 EStR 1996). Dabei sind die Ertragsanteile für die Jahre, für die Rentennachzahlungen geleistet wurden, einzeln nach der für den jeweiligen VZ geltenden Tab. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG zu ermitteln.

An der bisher vertretenen Rechtsauffassung - Anwendung der im Zuflußjahr der Gesamtnachzahlung geltenden Tab. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG - ist ab sofort nicht mehr festzuhalten.