OFD Berlin - Verfügung vom 26.06.2002
St 175 - S 1988 - 2/02

OFD Berlin - Verfügung vom 26.06.2002 (St 175 - S 1988 - 2/02) - DRsp Nr. 2008/81147

OFD Berlin, Verfügung vom 26.06.2002 - Aktenzeichen St 175 - S 1988 - 2/02

DRsp Nr. 2008/81147

FördG; Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei einer Modernisierung i.S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG - Gewährung der linearen Afa nach § 7a Abs. 4 EStG

Nach § 7 a Abs. 4 EStG sind bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Vereinfachungsregelung der Tz. 12 Satz 3 des BMF-Schreibens vom 29.03.1993 (BStBl 1993 I S. 279), wonach nachträgliche Herstellungskosten so zu berücksichtigen sind, als wären sie zu Beginn des Jahres aufgewendet worden, nur auf nachträgliche Herstellungsarbeiten Anwendung findet, die vom Anspruchsberechtigten selbst - als Bauherr - durchgeführt werden oder ob sie auch die vom Veräußerer vorgenommenen Sanierungsarbeiten i.S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG erfasst.

Die OFD bittet hierzu folgende Rechtsauffassung zu vertreten: