OFD Berlin - Verfügung vom 27.02.1997
S 2334

OFD Berlin - Verfügung vom 27.02.1997 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/84551

OFD Berlin, Verfügung vom 27.02.1997 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/84551

§ 19 EStG Behandlung der Fahrten uniformierter Polizeivollzugsbeamter in Nahverkehrszügen der Deutsche Bahn AG

Nach Vereinbarungen der Deutsche Bahn AG mit den Innenministern der Länder sollen Polizeivollzugsbeamten in Uniform Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs sowie in Interegio-Zügen eingeräumt werden, wenn die Polizisten das Zugpersonal durch Beobachtung von Unregelmäßigkeiten und entsprechenden Meldungen unterstützen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Hierzu wird gebeten, folgende Auffassung zu vertreten:

Das überwiegende betriebliche Interesse der Deutsche Bahn AG und das Interesse des polizeilichen Dienstherrn an der öffentlichen Sicherheit reicht aus, um Arbeitslohn zu verneinen.