OFD Berlin - Verfügung vom 29.12.1998
St 446 S 2255

OFD Berlin - Verfügung vom 29.12.1998 (St 446 S 2255) - DRsp Nr. 2008/80765

OFD Berlin, Verfügung vom 29.12.1998 - Aktenzeichen St 446 S 2255

DRsp Nr. 2008/80765

§ 22 EStG Steuerliche Behandlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen

Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten seit einiger Zeit vermehrt kreditfinanzierte Rentenversicherungen (ohne Kapitalwahlrecht) gegen Einmalbeitrag an, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meistens wird außerdem eine Mindestlaufzeit der Rente von 15 Jahren garantiert/vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen jährlich nachschüssig.

Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i. d. R. eine feste Laufzeit von 12 bzw 15 Jahren, die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.

Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Kapitallebensversicherung oder einen Investmentplan erfolgen. Diese Kapitalanlagen haben somit regelmäßig auch eine Laufzeit von 12 bzw. 15 Jahren. Vielfach wird die Kapitallebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen Einmalbeitrag abgeschlossen, der ebenfalls fremdfinanziert wird.

Zur steuerlichen Beurteilung entsprechender Modelle weise ich auf folgendes hin:

1. Allgemeines

1.1 Getrennte Beurteilung der Kapitalanlagen