OFD Berlin - Verfügung vom 30.01.2001
S 2255

OFD Berlin - Verfügung vom 30.01.2001 (S 2255) - DRsp Nr. 2008/84771

OFD Berlin, Verfügung vom 30.01.2001 - Aktenzeichen S 2255

DRsp Nr. 2008/84771

§ 22 EStG Behandlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen

I. Vorbemerkungen

Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten seit einiger Zeit vermehrt kreditfinanzierte Rentenversicherungen (ohne Kapitalwahlrecht) gegen Einmalbeitrag an, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meistens wird außerdem eine Mindestlaufzeit der Rente von 15 Jahren garantiert/vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen jährlich nachschüssig.

Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i.d.R. eine feste Laufzeit von 12 bzw. 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.

Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Kapitallebensversicherung oder einen Investmentplan erfolgen. Diese Kapitalanlagen haben somit regelmäßig auch eine Laufzeit von 12 bzw. 15 Jahren. Vielfach wird die Kapitallebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen Einmalbeitrag abgeschlossen, der ebenfalls fremdfinanziert wird.

Der BFH hat mit Urt. v. 15.12.1999 - XR 23/95 - BStBl 2000 II S. 267 zu dem Modell Euro-Kompakt-Reute und dem Urt. v. 7.12.1999 - VIII R 8/98 - nicht veröffentlicht zu dem Modell SSP Stellung genommen.