BFH - Urteil vom 07.12.1999
VIII R 8/98
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 825

Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch Novation

BFH, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen VIII R 8/98

DRsp Nr. 2000/3752

Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch Novation

1. Hat der Steuerpflichtige neben der Absicht, auf Dauer gesehen einen Überschuss zu erzielen, auch die Hoffnung, mit der Kapitalanlage steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, so steht dies dem vollumfänglichen Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten nicht entgegen, sofern die Absicht, steuerfreie Wertsteigerungen zu realisieren, nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist. 2. Für die Frage, ob im Fall der Schuldumwandlung (Novation) der Schuldner die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den von ihm geschuldeten Zinsbetrag verloren hat, kommt es darauf an, ob die Novation Ausdruck der freien Dispositionsbefugnis der Vertragsbeteiligten über den geschuldeten Geldbetrag ist.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss im Streitjahr 1990 im Rahmen eines ihm von der X-GmbH in Zusammenarbeit mit der V-Bank angebotenen Anlagekonzepts vier Kapitallebensversicherungen mit zehnjähriger Laufzeit gegen Einmalbetrag ab. Die Einmalbeträge einschließlich der Risikobeiträge beliefen sich auf insgesamt ... DM.