OFD Bremen - Verfügung vom 02.06.1998
S 2241 - 18 - St 201

OFD Bremen - Verfügung vom 02.06.1998 (S 2241 - 18 - St 201) - DRsp Nr. 2008/90073

OFD Bremen, Verfügung vom 02.06.1998 - Aktenzeichen S 2241 - 18 - St 201

DRsp Nr. 2008/90073

Steuerliche Behandlung von Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer Personengesellschaft beteiligte Bank ausreicht, wie folgt Stellung genommen:

Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. An der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach die Aufwendungen der Bank nur Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten.