Nach § 33b Abs. 6 Satz 1 i. V. mit § 52 Abs. 24 EStG i. d. F. des
Im Zuge der Einführung dieser gesetzlichen Regelung wurde das BMF-Schreiben v. 2. 4. 1992 (BStBl I S.
In dem erstbezeichneten BMF-Schreiben wurde die Auffassung vertreten, daß - im Hinblick auf die regelmäßig innerhalb der Familie stattfindende Pflege - die Weiterleitung von Pflegegeld innerhalb der Familie zur Bestreitung der durch die Pflegebedürftigkeit anfallenden Aufwendungen nicht zu einer der Gewährung des Pflege-Pauschbetrags entgegenstehende Entgeltlichkeit der Pflege führe.
Hinsichtlich der Frage, unter welchen Umständen eine i. S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG schädliche Einnahme vorliegt, wird gebeten nunmehr folgende Auffassung zu vertreten:
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