OFD Chemnitz - Verfügung vom 04.09.2006
S 3104 - 1/2 - St 2 3

OFD Chemnitz - Verfügung vom 04.09.2006 (S 3104 - 1/2 - St 2 3) - DRsp Nr. 2008/90393

OFD Chemnitz, Verfügung vom 04.09.2006 - Aktenzeichen S 3104 - 1/2 - St 2 3

DRsp Nr. 2008/90393

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Verkehrswert der Rentenzahlungspflicht für eine gemischte Schenkung

Mit BFH-Urteil vom 8.2.2006 (Az. II R 38/04, BStBl 2006 II S. 475) wurde nunmehr entschieden, dass im Rahmen einer gemischten Schenkung:

  • die aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des Bedachten erst nach Bedingungseintritt zu berücksichtigen sind und

  • die Verpflichtungen zu einer Rentenzahlung auf Verlangen des Steuerpflichtigen statt mit dem sich aus § 14 Abs. 1 BewG i. V. m. Anlage 9 zu § 14 BewG ergebenden Kapitalwert mit dem Verkehrswert anzusetzen ist, der dem Betrag entspricht, der auf der Grundlage der bei Rentenbeginn maßgebenden Abgekürzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes für die Begründung eines den getroffenen Vereinbarungen entsprechenden Rentenanspruchs an ein Lebensversicherungsunternehmen zu entrichten wäre.