In einem Verfahren beim Sächsischen Finanzgericht war die Einordnung eines Betriebs in die Klassifikation der Wirtschaftszweige strittig. Die Klägerin gewinnt in einem Steinbruch Natursteine (Gneis) durch Sprengung. Nach mehrmaligen Brechen und Sieben stellt sie verschiedene Produkte für das Baugewerbe, der Betonindustrie und den Straßenbau her. Das Finanzgericht hat mit Urteil vom 06.10.2003, Az.:
Ferner hatte das Sächsische Finanzgericht im Urteil vom 17.09.2003, Az.:
In beiden Fällen wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; darüber ist noch nicht entschieden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|