Der Bundesrat hat am 09.07.2004 dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze zugestimmt; der Bundestag hatte das Gesetz am 18.06.2004 angenommen (vgl. Gesetzentwurf im OFD-Intranet/Steuer/Gesetze/Entwürfe). Nach § 58 Nr. 1 AO n.F. ist das Gemeinnützigkeitserfordernis der unterstützten Körperschaft nunmehr auf Körperschaften des privaten Rechts beschränkt. Für die Gemeinnützigkeit der Fördervereine von Betrieben gewerblicher Art ist die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) der geförderten Einrichtung nicht mehr Voraussetzung.
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