OFD Chemnitz - Verfügung vom 30.03.2004
InvZ 1000 - 81/1 - St 21

OFD Chemnitz - Verfügung vom 30.03.2004 (InvZ 1000 - 81/1 - St 21) - DRsp Nr. 2008/87565

OFD Chemnitz, Verfügung vom 30.03.2004 - Aktenzeichen InvZ 1000 - 81/1 - St 21

DRsp Nr. 2008/87565

Investitionszulagengesetz 2005

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 04.03.2004 das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) angenommen. Der Bundesrat hat am 12.03.2004 dem Gesetz zugestimmt.

Das InvZulG 2005 führt im Bereich der betrieblichen Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen die Ende 2004 auslaufende Förderung durch das InvZulG 1999 bis Ende 2006 fort. Gesetzesinhalt ist im Wesentlichen Folgendes:

  • Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftgüter des Anlagevermögens und neue gewerbliche Bauten.

  • Der Anspruchsberechtigte muss die Investitionen nach dem 24.03.2004 und vor dem 01.01.2007 begonnen und nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2007 abgeschlossen haben oder nach dem 31.12.2006 abschließen, soweit vor dem 01.01.2007 Teilherstellungskosten entstanden oder im Fall der Anschaffung Teillieferungen erfolgt sind.

  • Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission.