OFD Chemnitz - Verfügung vom 30.03.2006
S 7300 - 126/7 - St 23

OFD Chemnitz - Verfügung vom 30.03.2006 (S 7300 - 126/7 - St 23) - DRsp Nr. 2008/90840

OFD Chemnitz, Verfügung vom 30.03.2006 - Aktenzeichen S 7300 - 126/7 - St 23

DRsp Nr. 2008/90840

Umsatzsteuer; Überprüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Überwachung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse; Überarbeitung der Verfügung vom 18.08.2000 Az.: S 7316 - 5/5 - St 34/ S 7300 - 126/2 - St 34

Der Inhalt der Bezugsverfügung wurde wie folgt überarbeitet. Änderungen sind kursiv eingearbeitet. Die OFD bittet, die Änderungen mit den Bediensteten der Veranlagungsstellen und den Umsatzsteuer-Voranmeldestellen sowie den Umsatzsteuer-Sonderprüfern zu besprechen:

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den vergangenen Jahren wiederholt festgestellt, dass die Überprüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und die Überwachung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse wahrend des Berichtigungszeitraums nach § 15a UStG nur unzureichend und teilweise fehlerhaft vorgenommen wird (vgl. Tz. 3 dieser Verfügung). Die Feststellungen des BFH nimmt die OFD zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:

1. Rechtslage bei der Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern aus Baumaßnahmen

1.1 Regelungen im Umsatzsteuergesetz und in den Umsatzsteuerrichtlinien