Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen wurde im o. g. BMF-Schreiben Stellung genommen. Hiernach sind die Rechtsgrundsätze auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung (18.08.2000) dieses Schreibens im BStBl Teil I erbracht werden. Bis dahin waren die im BMF-Schreiben vom 07.06.1977 IV A 2 - S 7100 - 58/77 genannten Grundsätze maßgeblich. Das BMF-Schreiben vom 13.07.2000 wurde durch das BMF-Schreiben vom 04.12.2000
Es wurde die Frage gestellt, ob die im BMF-Schreiben vom 13.07.2000 (a. a. O.) enthaltene Vertrauensschutzregelung durch das BMF-Schreiben vom 04.12.2000 bzw. 31.05.2002 aufgehoben wurde oder weiterhin Gültigkeit hat.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder (Referatsleiterbesprechung USt II/04 vom 15.03. - 17.03.2004, TOP 6) wird hierzu folgende Auffassung vertreten:
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