Besonderheiten zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) sind unter §§ 13, 13a EStG Fach 7 Nr. 801 zu finden.
In Fällen der Schätzung wegen der Nichtabgabe der Steuererklärung ist in allen Fällen der ALS einzuschalten. Eine besonderen Karteianweisung zu der Ermittlung des Gewinnes von Schätzlandwirten wird nicht mehr ausgegeben.
Im Folgenden werden nur solche Punkte angesprochen, die für die Einkommensteuerveranlagung 2002 für Land- und Forstwirte von den allgemeinen Grundsätzen abweichen oder von besonderer Bedeutung sind.
Hinweis auf §§ 13, 13a EStG Fach 2 Nr. 1.
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