OFD Düsseldorf - Verfügung vom 03.06.2004
S 2230 - A - St 111

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 03.06.2004 (S 2230 - A - St 111) - DRsp Nr. 2008/88312

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 03.06.2004 - Aktenzeichen S 2230 - A - St 111

DRsp Nr. 2008/88312

Einkommensteuerveranlagung der Land- und Forstwirte für den Veranlagungszeitraum 2002

I. Allgemeine Grundsätze

1. Vorbemerkung

Besonderheiten zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) sind unter §§ 13, 13a EStG Fach 7 Nr. 801 zu finden.

In Fällen der Schätzung wegen der Nichtabgabe der Steuererklärung ist in allen Fällen der ALS einzuschalten. Eine besonderen Karteianweisung zu der Ermittlung des Gewinnes von Schätzlandwirten wird nicht mehr ausgegeben.

Im Folgenden werden nur solche Punkte angesprochen, die für die Einkommensteuerveranlagung 2002 für Land- und Forstwirte von den allgemeinen Grundsätzen abweichen oder von besonderer Bedeutung sind.

2. Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Hinweis auf §§ 13, 13a EStG Fach 2 Nr. 1.

3. Steuererklärungen

3.1 Abgabe der Steuererklärungen 2002 (BStBl 2003 I S. 67)