Nach dem Urt. des BFH v. 21. 12. 1994 (BStBl 1995 II S. 419) ist die Zusage einer Pension an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt.
Die Grundsätze des BFH-Urt. v. 21. 12. 1994 zum 10-jährigen Erdienungszeitraum sind nach dem Erl. des FinMin des Landes NRW v. 1. 8. 1996 - S 2742 - 9 - V B 4 -, der dem BMF-Schreiben v. 1. 8. 1996 -
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