OFD Düsseldorf - Verfügung vom 09.09.1999
G 1425 A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 09.09.1999 (G 1425 A) - DRsp Nr. 2008/85984

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 09.09.1999 - Aktenzeichen G 1425 A

DRsp Nr. 2008/85984

§ 9 GewStG Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach Nr. 1 Satz 2 bei Grundstücksunternehmen

Unter Punkt 1. der Vfg. v. 27.7.1992 G 1425 hat die OFD die Auffassung vertreten, dass die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein mittelbar über einen KapGes an einem Grundstücksunternehmen beteiligter Gesellschafter ein von diesem Unternehmen überlassenes Grundstück für eigengewerbliche Zwecke nutzt.

An dieser Rechtsauffassung ist angesichts des BFH-Urt. v. 15.4.1999, das im BStBl II S. 532 veröffentlicht ist, nicht mehr festzuhalten.

Anders zu beurteilen sind jedoch die Steuerfälle, in denen eine mittelbare Beteiligung über eine PersGes besteht. Liegt eine solche vor, ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG nach dem BFH-Urt. v. 15.12.1998 (BStBl 1999 II S. 168) ausgeschlossen.