OFD Düsseldorf - Verfügung vom 11.08.2004
S 2363 - 3 - St 212

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 11.08.2004 (S 2363 - 3 - St 212) - DRsp Nr. 2008/88127

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 11.08.2004 - Aktenzeichen S 2363 - 3 - St 212

DRsp Nr. 2008/88127

Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005

In Abschnitt II Nr. 1 des o. a. BMF-Schreibens wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steuerklasse II im allgemeinen Ausstellungsverfahren nur bescheinigt werden darf, wenn bei dem Arbeitnehmer der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist und der Arbeitnehmer gegenüber der Gemeinde vor dem 20.09.2004 schriftlich versichert, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen und ihm seine Verpflichtung bekannt ist, die Eintragung der Steuerklasse umgehend ändern zu lassen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 EStG), wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Dazu enthält die Verfügung der OFD Düsseldorf vom 23.07.2004 - Az. w.o. - ausführliche Erläuterungen.