OFD Düsseldorf - Verfügung vom 11.11.1996
S 2729 A - St 1312

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 11.11.1996 (S 2729 A - St 1312) - DRsp Nr. 2008/81869

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 11.11.1996 - Aktenzeichen S 2729 A - St 1312

DRsp Nr. 2008/81869

§ 5 KStG Steuerliche Behandlung von Vereinen zur Betreuung von Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins”)

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer zeitlich verläßlichen Betreuung von Kindern im Grundschulalter beschlossen, den Kommunen bei der Einrichtung zusätzlicher Betreuungsangebote in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr Zuschüsse zu leisten. Betreuungsmaßnahmen können als schulische oder nicht schulische Veranstaltungen durchgeführt werden. Im Rahmen der schulischen Veranstaltungen können Träger solcher Maßnahmen auch Eltern- und Fördervereine sein. Die Betreuungspersonen sollen eine pädagogische Konzeption umsetzen. Deshalb werden zur Betreuung der Schüler häufig Personen mit pädagogischer Ausbildung eingesetzt.