OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.08.2004
S 2332 - 150 - St 213

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.08.2004 (S 2332 - 150 - St 213) - DRsp Nr. 2008/88920

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 18.08.2004 - Aktenzeichen S 2332 - 150 - St 213

DRsp Nr. 2008/88920

Übernahme der Aufwendungen für den Führerschein bei Feuerwehrleuten durch die Gemeinde

Auf Grund der Einführung des EU Führerscheins zum 01.01.1999 dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Die Fahrzeuge der (Freiwilligen) Feuerwehren überschreiten zumeist dieses Gewicht, so dass viele Gemeinden die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C übernehmen. Es ist gefragt worden, ob die Übernahme der Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C durch die Gemeinden zu einem geldwerten Vorteil bei den Feuerwehrleuten führt.

In Abstimmung mit den oberern Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird hierzu folgende Auffassung vertreten: