Bei der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2005 sind die bereits ab 2004 wirksamen Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch
das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003, BStBl 2003 I S. 710
das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003, BStBl 2004 I S. 120 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21.07.2004, BGBl 2004 I S.
zu beachten. Außerdem sind die ab 2005 geltenden Änderungen durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, vom 5.7.2004, BStBl 2004 I S. 554 zu berücksichtigen.
Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:
Der Abschnitt B des Antragsvordrucks wurde um die erforderlichen Angaben hinsichtlich der Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG) ergänzt. Der begünstigte Arbeitnehmer braucht dem Finanzamt daher keinen gesonderten Vordruck einzureichen, um darzulegen, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags erfüllt.
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