OFD Düsseldorf - Verfügung vom 22.10.1999
S 2252

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 22.10.1999 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84634

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 22.10.1999 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84634

Besteuerung von festverzinslichen Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht

I. Allgemeines

Hochzinsanleihen mit gleichbleibender laufender Verzinsung und Rückzahlungswahlrecht in Aktien (cash or share bonds) sind regelmäßig mit einem Zinssatz von über 10 v. H. (im Einzelfall bis zu 20 v. H.) ausgestattet. Die Rückzahlung der Kapitaleinlage hängt vom Aktienkurs bestimmter an der Börse notierter Unternehmen wenige Tage vor Fälligkeit der Anleihe ab. Unterschreitet der Kurswert zu diesem Zeitpunkt den im Emissionsprospekt genannten Kurswert, erfolgt die Rückzahlung in Form von Aktien des (der) AG. In diesem Fall erhält der Anleger nicht sein volles eingezahltes Kapital zurück. Liegt der Kurswert jedoch nicht unter dem im Emissionsprospekt genannten Kurswert, wird die Anleihe zum Nennwert (d. h. in voller Höhe) zurückgezahlt.

II. Einkommensteuerliche Behandlung

1. Besteuerung der Zinserträge