Durch das Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 vom 29.12.2003 wurde der Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG) zum 01.01.2004 aufgehoben und gleichzeitig ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € jährlich (= 109 € monatlich) eingeführt (vgl. § 24b EStG). Ab dem 01.01.2004 haben nur noch Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für diesen neuen Entlastungsbetrag erfüllen, Anspruch auf die Steuerklasse II (§ 24b i. V. m. § 38b Satz 2 Nr. 2 EStG).
Durch das nunmehr beschlossene Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze wurde rückwirkend zum 01.01.2004 der Begünstigtenkreis hinsichtlich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (Steuerklasse II) erweitert.
Nachfolgend werden die aktuelle Rechtslage sowie die von den Gemeinden bzw. den Finanzämtern zu treffenden Maßnahmen zusammengefasst dargestellt.
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