Sprachheilpädagogen können auf der Grundlage eines Runderlasses des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.09.1998 - III B 2 - 0417.7 - eine auf den Bereich der Sprachtherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis erwerben. Eine Kopie des Erlasses kann im Bedarfsfall bei der OFD angefordert werden.
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