OFD Erfurt - Verfügung vom 09.09.1998
S 7110 A - 01 - St 341

OFD Erfurt - Verfügung vom 09.09.1998 (S 7110 A - 01 - St 341) - DRsp Nr. 2008/82315

OFD Erfurt, Verfügung vom 09.09.1998 - Aktenzeichen S 7110 A - 01 - St 341

DRsp Nr. 2008/82315

§ 3 UStG Agenturgeschäft ; Einschaltung von Vermittlern beim Verkauf von Neufahrzeugen

Durch die Konzentration des Vertriebsnetzes verschiedener großer Fahrzeughersteller sind einige ehemalige Vertragshändler nicht mehr berechtigt, Neuwagen von dem Konzern zu beziehen und direkt an den Endverbraucher zu veräußern. Es werden Vereinbarungen zwischen den autorisierten Händlern und den Vertragswerkstätten der Volkswagen AG und den Ford-Agenturen getroffen, wonach die Werkstätten und Agenturen nunmehr als Vermittler für die Händler auftreten können.

Bei den Vertragswerkstätten der Volkswagen AG wird unterschieden zwischen

  • der sog. qualifizierten Adressenübermittlung, bei der sich die Tätigkeit der Werkstatt auf die Weitergabe von Interessentenadressen an den Händler beschränkt und die Abwicklung des Neuwagengeschäfts einschließlich einer Gebrauchtwagenabwicklung, Finanzierung und Auslieferung des Neufahrzeugs allein durch den Händler erfolgt, und

  • der sog. aktiven Vermittlungstätigkeit, bei der das Neuwagengeschäft von der Werkstatt nach den vom Händler vorgegebenen Richtlinien abgewickelt wird.