Das BMF hat mit Schreiben vom 18.02.1998 (BStBl 1998 I S. 212) zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsoring ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben regelt den Begriff des Sponsoring sowie die ertragsteuerliche Behandlung beim Sponsor und bei den steuerbegünstigten Empfängern.
Bei den Zahlungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen handelt es sich regelmäßig um ein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung.
Bei den Leistungen im Rahmen des jeweiligen Sponsoring-Vertrages ist zu unterscheiden zwischen:
konkreten Werbeleistungen (z.B. Trikotwerbung, Bandenwerbung, Anzeigen, Lautsprecherdurchsagen usw.) und
bloßen Duldungsleistungen (z.B. Aufnahme eines Emblems oder Logos des Sponsors in Verbandsnachrichten, Veranstaltungshinweisen etc.) ohne besondere Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Werbebotschaften.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|