Zur Frage, ob für die Anschaffung eines Kiesvorkommens im Betriebsvermögen Sonderabschreibungen nach dem FördG zu gewähren sind, wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder die Auffassung vertreten, dass nur durch Baumaßnahmen entstandene unbewegliche Wirtschaftsgüter nach den §§ 3, 4 FördG abgeschrieben werden können. Sonderabschreibungen können deshalb von den Anschaffungskosten von Bodenschätzen, die unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, nicht in Anspruch genommen werden.
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