OFD Erfurt - Verfügung vom 26.02.1998
InvZ 1260 A - 24 - St 314

OFD Erfurt - Verfügung vom 26.02.1998 (InvZ 1260 A - 24 - St 314) - DRsp Nr. 2008/81102

OFD Erfurt, Verfügung vom 26.02.1998 - Aktenzeichen InvZ 1260 A - 24 - St 314

DRsp Nr. 2008/81102

InvZulG ; Zeitpunkt der Anschaffung bei Wirtschaftsgütern, die am Stichtag noch nicht vollständig einsatzbereit sind - Anwendung der BFH-Urteile vom 25.09.1996 - III R 112/95 (BFH/NV 1997 S. R 272) - und vom 19.06.1997 - III R 111/95 Sitzung ESt I/98 zu Top 7

Der Bundesfinanzhof hat in den o.a. Urteilen abweichend von Tz. 15 des BMF-Schreibens vom 28.08.1991 (BStBl 1991 I S. 768) entschieden, daß ein Wirtschaftsgut bereits dann im investitionszulagenrechtlichen Sinne angeschafft ist, wenn es zwar noch nicht in jeder Hinsicht unmittelbar einsatzbereit ist, aber nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft ausstehen, die innerhalb kurzer Zeit nachgeholt werden können.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt für die Anwendung der o.a. Urteile folgendes: