OFD Erfurt - Verfügung vom 26.06.1998
InvZ 1050 A - 07 - St 314

OFD Erfurt - Verfügung vom 26.06.1998 (InvZ 1050 A - 07 - St 314) - DRsp Nr. 2008/81107

OFD Erfurt, Verfügung vom 26.06.1998 - Aktenzeichen InvZ 1050 A - 07 - St 314

DRsp Nr. 2008/81107

InvZulG Investitionszulagenvordrucke 1998 ; Investitionszulagenvordrucke bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1997/1998

Gemäß § 7 Abs. 2 InvZulG 1996 ist die Investitionszulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festzusetzen und innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides aus den Einnahmen an Einkommen- und Körperschaftsteuer auszuzahlen. Mithin können bereits im Laufe des Kalenderjahres 1998 Anträge auf Investitionszulage nach Ende des für diese Investitionen maßgeblichen Wirtschaftsjahres 1997/1998 oder Rumpfwirtschaftsjahres gestellt werden.