Mit Urteil vom 13.02.2003 (BStBl 2003 II S. 837) hat der BFH entschieden, dass die Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Land und Forstwirt noch vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an der selbstgenutzten Wohnung oder einer Altenteilerwohnung durchgeführt hat, unabhängig von der Gewinnermittlungsart auch dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn die Zahlung erst nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung erfolgt ist.
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