OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.08.2002
S 2532 A - 92 - St II 21

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.08.2002 (S 2532 A - 92 - St II 21) - DRsp Nr. 2008/87367

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.08.2002 - Aktenzeichen S 2532 A - 92 - St II 21

DRsp Nr. 2008/87367

§ 180 AO; Anlage FE-K zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

1. Allgemeines

  1. 1.1

    Die Anlage FE-K (Vordruck Lager-Nummer 327 b a) - Muster siehe Anlage 1 - wird benötigt in Fällen, in denen eine Personengesellschaft zwischen Kapitalgesellschaften geschaltet ist, d.h. einerseits sind ein oder mehrere Gesellschafter der Personengesellschaft Kapitalgesellschaften, andererseits ist die Personengesellschaft selbst wiederum an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Anlage FE-K folgt mithin dem bisherigen Vordruck ESt 1, 2, 3 B (K) - Muster siehe Anlage 2 - nach.

  2. 1.2

    Entsprechende Fälle können über die im GlnfD gespeicherten Daten nicht erkannt werden, so dass ein automatisierter Erklärungsversand nicht möglich ist Die Vordrucke werden den Finanzämtern daher in einer geschätzten Anzahl zur Verfügung gestellt und sind den Steuerpflichtigen in einschlägigen Fällen zuzusenden.

2. Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruck ESt 1, 2, 3 B (K)

  1. 2.1

    Zeilen 4, 4 a (KZ 621, 624)